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Nutzungsrechte

Urheberrecht vs. Nutzungsrecht

Das Urheberrecht für Ihr Logo, also das „erschaffene Werk“, liegt immer bei der Person, die es erstellt hat. Dieses Recht kann dem Grafiker/der Grafikerin auch nicht genommen werden – es ist unverkäuflich.

Der Grafiker/die Grafikerin räumt dem Unternehmen nach Erstellung des Logos jedoch die erforderlichen Nutzungsrechte ein, sodass das Logo für die Zwecke des Unternehmens genutzt werden kann – zum Beispiel für das Marketing, auf (Print)Produkten oder in der Unternehmenskommunikation. Klar definierte Nutzungsrechte sind essenziell, um rechtliche Probleme zu vermeiden und die volle Nutzungsfreiheit für das Logo zu gewährleisten. Unternehmen sollten daher frühzeitig mit Designer/-in klären, welche Nutzungsrechte sie benötigen, um unerwartete Kosten zu vermeiden und ihre Markenidentität zu schützen.

Wie werden z.B. Logo-Nutzungsrechte berechnet?

Die Berechnung der Nutzungsrechte erfolgt anhand verschiedener Komponenten:

  • Nutzungsart | einfach (Logo darf vom Designer weiterverkauft werden) oder ausschließlich (Logo wird künftig nur von Auftraggeber:in genutzt)
  • Nutzungsdauer | Nutzungsdauer über 1 Jahr, 5 Jahre, 10 Jahre oder unbegrenzt
  • Nutzungsgebiet | räumliche Beschränkungen in regional, national, europaweit, weltweit
  • Nutzungsumfang | Nutzungsumfang & -arten z. B. Auflage eines Magazins, Zugriffszahlen auf eine Website wird gemessen in gering, mittel, groß, umfangreich

Um die Nutzungsrechte zum Beispiel für ein Logo zu berechnen, wird die Höhe dieser vier Komponenten festgelegt (siehe Kommazahlen in der folgenden Tabelle ↓) und mit einem für die Nutzung relevanten Faktor versehen (Nutzungsfaktor = NF). Der Gesamtnutzungsfaktor kann also von 0,5 für die minimale bis 6,0 für die maximale Nutzung jeden Wert erreichen (empfohlen von der Allianz deutscher Designer(AGD) e.V.).

Kalkulationsbeispiel nach AGD (Allianz Deutscher Designer)

Minimale Nutzung:
Nutzungsart einfach 0,2
+ Nutzungsgebiet regional 0,1
+ Nutzungsdauer 1 Jahr 0,1
+ Nutzungsumfang gering 0,1
= NF 0,5

Maximale Nutzung:
Nutzungsart ausschließlich 1,0
+ Nutzungsgebiet weltweit 2,5
+ Nutzungsdauer unbegrenzt 1,5
+ Nutzungsumfang umfangreich 1,0
= NF 6,0

Formel 
zur Berechnung der Kosten: Entwurfsleistung x Nutzungsfaktor.

z.B.Erstellung des Logos 2000 € (= Entwurfsleistung) und ein Nutzungsfaktor von 0,5 ausgemacht wurde, kostet dein Logo inklusive des Nutzungsrechts:

2000 Euro + (2000 Euro x NF 0,5) = 3000 Euro

Wie hoch die Nutzungsrechte für ein Logo oder Design tatsächlich sind, kann aber jeder Grafiker/Designer selbst entscheiden. AGD ist hier nur ein Leitfaden.

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